Pharmazeutische Dienstleistungen
Apotheken dürfen ihren Kunden seit Mitte Juni 2022 fünf vergütete pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten und ohne ärztliche Verordnung beraten. Bezahlt werden die pharmazeutischen Dienstleistungen von den Sozialversicherungsträgern, unsere Apotheke darf das Rezept selbst ausstellen.
Diese pharmazeutischen Dienstleistungen gibt es in unserer Apotheke:
- Erweiterte Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation (mind. 5 Arzneimittel in Dauertherapie)
- Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
- Pharmazeutische Betreuung von Patienten unter oraler Antitumortherapie
- Betreuung von Bluthochdruck-Patienten, die Blutdrucksenker einnehmen
- Einweisung in korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patienten unter Inhalativatherapie ab einem Alter von 6 Jahren.
Lassen Sie sich gern auch vor Ort in unserer Apotheke über die pharmazeutischen Dienstleistungen beraten.